+49 8106 / 999 8 339 info@gerstmann-consulting.de

Industrielle Sachversicherung

Die Sachversicherung für Industrieunternehmen ist eine Versicherung die man im Baukastensystem den jeweiligen Gegebenheiten anpassen kann. Die Basis ist immer die klassische Feuerversicherung die eine der Wichtigsten, wenn nicht sogar die Wichtigste Versicherung, eines Unternehmens darstellt.

Die industrielle Feuerversicherung

Ist die Versicherung gegen Schäden durch die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion und Absturz von Luftfahrzeugen. Sie ist eine der ältesten Versicherungen und wird gerne auf Grund ihrer hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung auch als Hauptsparte der Sachversicherung bezeichnet. Die Sachversicherung schützt insbesondere Ihre Investitionen wie Gebäude, Produktionsanlagen sowie Vorräte.

Häufig hört man auch den Begriff „Flexa“, der die versicherten Gefahren auf Englisch bezeichnet:

  Fire (Brand),
L  –  Lightning (Blitzschlag),
EX   Explosion und
A    Aircraft (Anprall von Flugkörpern).

Das Grundbedingungswerk sind die „Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung“ (AFB) die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) letztmalig 2014 (AFB 2010 Version 01.04.2014) aktualisiert wurden. Diese Bedingungen sind für die Versicherungswirtschaft nicht verpflichtend, sodass man im Markt diverse Varianten der AFB findet. Insbesondere die großen deutschen Industrieversicherer erstellen Ihre eigenen Vertragswerke, die an die AFB „angelehnt“ wurden.

Diese Bedingungen werden noch um Zusatzbedingungen, Klauseln und Sicherheitsvorschriften ergänzt. Hier gilt es die Klauseln zu vereinbaren, die ein Unternehmen unbedingt benötigt und die Klausel die nicht passen auszuschließen, bzw. so abzuändern dass dem Versicherungsnehmer kein Nachteil entsteht.

Die Extended Coverage Versicherung

versichert Sachschäden Ihres Betriebes, die durch folgende Ursachen eintreten:

  • Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen
  • Wasserlöschanlagen-Leckage
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch/Raub
  • Überschwemmung, Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung, Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen
  • Vulkanausbruch

Ebenso gehören zum Versicherungsschutz der EC – Versicherung weitere risikogerechte besondere Vereinbarungen und Bestimmungen, die individuell zugrunde gelegt werden können. Häufig wird die EC Versicherung um die Glasversicherung und einen sogenannten All-Risk-Baustein ergänzt. Diese Lösungen findet man hauptsächlich in Maklerwordings, d.h. den Vertragswerken die Versicherungsmakler entwickelt und mit ausgewälten Versicherern abgestimmt haben.

Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Sowohl die Feuerversicherung als auch die EC-Versicherung kann man mit einer

  • Feuer Betriebsunterbrechungsversicherung (FBU) und einer
  • EC – Betriebsunterbrechungsversicherung (ECBU)

ergänzen. Diese Versicherungen ersetzen den Gewinn und die fortlaufenden Kosten die auf Grund eines versicherten Sachschadens nicht erwirtschaftet werden können.

Die All Risk Versicherung

Die All-Risk-Versicherung bzw. Allgefahrenversicherung unterscheidet sich von der o.g. Versicherungsform dahingehend, dass nicht einzelne benannte Gefahren versichert sind, sondern Versicherungsschutz bei Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen versicherter Sachen durch beliebige Ursachen besteht. Dies gilt aber nur, wenn diese Schäden unvorhergesehen eintreten und nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Der große Charme dieser Versicherungsart liegt in der Umkehr der Beweislast. Bei einer Versicherung mit klassischen benannten Gefahren muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass der eingetretene Schaden durch eine versicherte Gefahr eingetreten ist.

Bei einer Allgefahrenversicherung muss der Versicherer den Nachweis bringen dass ein Ausschluss vorliegt.

Die Allgefahrenversicherung trifft man eher bei internationalen Versicherungsprogrammen, die durch britische oder amerikanische Versicherungen im deutschen Markt angeboten werden.

Welche Pflichten habe ich aus meinem Versicherungsvertrag?

Neben der Zahlung der vereinbarten Versicherungsprämie hat der Versicherungsnehmer zahlreiche Pflichten die er während der Laufzeit des Vertrages zu erfüllen hat. Leider werden diese Themen nicht immer mit der nötigen Sorgfalt behandelt, was dazu führt, dass viele Verträge mehrere Jahre nicht aktualisiert wurden und somit im Schadenfall zwar vorhanden aber nicht den sich verändernden Gegebenheiten angepasst wurden. Hier sind die Probleme bei der Schadenregulierung vorprogrammiert.

Die Einhaltung der sogenannten Obligenheiten können bei nicht Berücksichtigung erheblichen Einfluss auf die Schadenregulierung hinsichtlich Schadenhöhe und Anerkennung des Schadens haben. Ein Verstoß gegen Obliegenheiten kann bis hin zur vollumfänglichen Schadenablehnung reichen.

Diesen Pflichten sollte sich jeder Versicherungsnehmer bewusst sein und in seiner betrieblichen Organisation berücksichtigen. Hier unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Einbindung Ihrer Verpflichtungen insbesondere hinsichtlich der Meldefristen und der brandschutztechnischen Maßnahmen, die den baulichen, als auch den organisatorischen Brandschutz betreffen.

Uns ist wichtig, dass Ihre Versicherung im Schadenfall auch funktioniert.

Auch hier gibt es durchaus Möglichkeiten die entsprechenden Klauseln mit Ihrem Versicherer zu verhandeln und Ihrer Organisation anzupassen.