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Versicherungs-Beratung

Gerstmann Consulting wurde 2016 gegründet um Versicherungskonzepte für Industrieunternehmen, Kommunen und öffentliche Auftraggeber zu optimieren

Ausschreibung von Versicherungen

Überprüfung von Versicherungen und Verhandlungen mit ausgewählten  Versicherern

EU Ausschreibungen

Beratung für EU – weite Ausschreibung von Versicherungs-Dienstleistungen.

Beratung im Schadenfall

Gerstmann Consulting unterstützt Sie nach einem eingetretenen Versicherungsschaden.

Versicherungsberatung ist...

..die neutrale und unabhängige Beratung in allen Versicherungsfragen.

Ihre Anfrage

Sie haben Fragen oder wünschen eine unverbindliches Gespräch? Kontaktieren Sie uns.

Ausschreibung von Versicherungen

Wir überprüfen Ihre Versicherungen hinsichtlich des Vertragswerkes und des Prämienniveaus. Besprechen mit Ihnen den Versicherungsumfang und legen die Eckpunkte der Ausschreibung fest.

Die Risikoanalyse in der Sachversicherung erfolgt auf Basis einer feuertechnischen Besichtigung. Dieser Besichtigungsbericht ist die Grundlage für eine Ausschreibung. Meistens können wir aber bereits im Erstgespräch eine grobe Prämienindikation abgeben. Danach treffen wir gemeinsam die Entscheidung ob eine Ausschreibung sinnvoll ist, oder wir die Optimierungsmöglichkeiten mit Ihrem derzeitigen Versicherer verhandeln.

Die Umsetzung der Ausschreibungsergebnisse können wir direkt mit Ihrem Versicherer– oder falls Sie einen Versicherungsmakler eingeschaltet haben – mit diesem vornehmen.

Für viele Bereiche gibt es Versicherungsmakler, die sich auf bestimmte Betriebsarten spezialisiert haben, wir unterstützen Sie bei der Auswahl des Maklerunternehmens, dass am besten zu Ihnen passt.

EU weite Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen

Die Ausschreibung von Versicherungsdienstleistungen wird von vielen Details hinsichtlich des Procederes, des zeitlichen Ablaufs und der Ausschreibungsverfahren geprägt.

Der Beratungsschwerpunkt von Gerstmann Consulting liegt darauf den benötigten Deckungsumfang und die benötigten Dienstleistungen zu definieren. Wir beraten Sie bei den benötigten Deckungserweiterungen sowie bei der Auswahl der schier unbegrenzten Möglichkeiten der unterschiedlichen Klauseln. Diese Punkte sollten in Ihren Ausschreibungsunterlagen und in dem auszuwählenden Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden. Laut unseren Erfahrungen benötigen die Kommunen und öffentlichen Auftraggeber kaum Hilfestellungen beim eigentlichen Ausschreibungsverfahren sondern genau in den oben angesprochenen Punkten.

Wenn man als einziges Entscheidungskriterium die Wirtschaftlichkeit der Versicherungsdienstleistung festlegen will, müssen im Vorfeld die Ausschreibungsunterlagen alle aussagefähigen Informationen enthalten sowie eine genaue Beschreibung der erwarteten Leistung festgelegt werden.

Werden hier Fehler gemacht kann es dazu führen, dass die gesamte Ausschreibung zu keinem tragfähigen, attraktiven Angebot führt. Oder, was noch viel schlimmer ist, dass die gesamte Ausschreibung ohne Angebotserstellung eines Versicherers beendet wird.
Hier stehen wir Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Seite.

Versicherungsberatung ist…

..die neutrale und unabhängige Beratung in allen Versicherungsfragen, ohne Verkauf oder Vermittlung.

Die Versicherungsberatung ist neutral, weil der Versicherungsberater kein finanzielles Interesse hat, Ihnen eine Versicherung zu verkaufen oder zu vermitteln. Sie vergüten die Beratung mit einem Honorar, wie beim Rechtsanwalt oder Steuerberater. Der Versicherungsberater ist darüber hinaus unabhängig, weil er keine vertragliche Bindung an ein Versicherungsunternehmen oder einen Versicherungsvermittler eingehen darf.

..für industrielle Unternehmen

Nur sehr große Unternehmen sind wirtschaftlich in der Lage, den erforderlichen Versicherungssachverstand im Hause aufzubauen und vorzuhalten. Die allermeisten Unternehmen sind deshalb auf externe Spezialisten angewiesen. Die Versicherungsberatung ist deshalb als „ausgelagerte Versicherungsabteilung“ während einer einmaligen Beratung oder auch auf Dauer zu verstehen.

Unternehmen benötigen neutralen Rat, wie finanzielle Risiken vermindert werden können. Das Vermindern von finanziellen Risiken muß nicht immer über Versicherungen geschehen. Eigene Vorsorge oder Organisation führen häufig zu einer nicht unerheblichen Verminderung finanzieller Risiken. Erst wenn hier alle Potentiale ausgeschöpft sind, sollte überhaupt geprüft werden, was zu versichern ist. Während einer Versicherungsberatung hilft der Versicherungsberater also nicht nur, den optimalen Versicherungsschutz zu besorgen, sondern klärt zuerst darüber auf, wie die Kosten für Versicherungen vermieden werden können.

..zuständig für die Prüfung, Vereinbarung und Änderung von Versicherungsverträgen

dazu gehört:

  • die Analyse der spezifischen Risiken (Risikoanalyse),
  • das Durchsehen und Prüfen der vorhandenen Versicherungen,
  • das Zusammenstellen der bestmöglichen Versicherungskonzepte auf den individuellen Versorgungsbedarf,
  • das Führen von Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen über Bedingungen und Beiträge,
  • Unterstützung bei der Korrespondenz mit Versicherern, wie z.B. bei Kündigungen, Vertragsumstellungen etc.,

Übrigens:

Versicherungsberater darf sich nur nennen, wer eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 der Gewerbeordnung nachweisen kann.

(Quelle: Bundesverband der Versicherungsberater)

Beratung im Schadenfall

Beim Eintritt eines Schadens zeigt sich ob Ihre Versicherung Ihren Gegebenheiten angepasst, die Versicherungssummen korrekt ermittelt und fortgeschrieben wurden, Sie allen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen sind und das Vertragswerk die notwendigen Klauseln enthält.

Genau diese Themen überprüfen die meisten Versicherer bevor sie am Schadenort eintreffen. Hier benötigt jeder Versicherungsnehmer einen Partner, der seine Interessen gegenüber den Versicherungsunternehmen vertritt. Bei einem größeren Schaden ist es durchaus üblich, dass Versicherer mit mehreren Mitarbeitern aus den unterschiedlichsten Bereichen (Schaden, Vertrieb, Brandschutzberatung, Rechtsabteilung usw.) auftreten und bevor eine Aussage zur Übernahme des Schadens getroffen wird einen umfangreichen Fragenkatalog abarbeiten werden.

Diesen Fragen sollte sich kein Unternehmensleiter, insbesondere wenn er ein Repräsentant (im versicherungsrechtlichen Sinne) des Unternehmens ist, ohne fachkundige Beratung stellen. Oft ist es empfehlenswert, dass der Geschäftsführer eines Unternehmens nicht an diesen Verhandlungen direkt teilnimmt, sondern diese Themen delegiert.

Heutzutage ist es üblich das Versicherer Sachverständige einsetzen, die den Schaden der Höhe nach ermitteln sollen um auf dieser Basis abzurechnen. Bei der Auswahl der Sachverständigen kann man sich mit dem Versicherer auf Sachverständige einigen oder, je nach Höhe des Schadens, ein Sachverständigenverfahren einleiten. Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile, diese gilt es abzuwägen und die für Ihr Unternehmen beste Vorgehensweise festzulegen.

Siehe auch Schadenmanagement